Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird hier auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Bewerber*in,
verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
1.Allgemeines
1.1 Die International Business Services GmbH (im folgenden IBS GmbH genannt) übernimmt alle zur Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter notwendigen Maßnahmen und verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen. Alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen und Unterlagen werden vertraulich behandelt. Diese werden ausschließlich zu Zwecken der Vermittlungstätigkeit verwendet.
1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Entfällt der Vermittlungsbedarf, ist die IBS GmbH durch den Auftraggeber schriftlich (via Email) sofort zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm von der IBS GmbH überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke der Besetzung/Findung des eigenen Arbeitsplatzes zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Dossiers von Bewerbern bleiben Eigentum der IBS GmbH und sind bei Nichteinstellung zurückzugeben. Eine direkte Kontaktaufnahme mit den Bewerbern ist nicht gestattet. Der Auftraggeber verpflichtet sich die gesetzlichen Vorschriften gemäß der EU Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
1.3. Im Falle, dass ein von der IBS GmbH vorgeschlagener Bewerber sich bereits vor der Auftragserteilung beim Auftraggeber beworben hat oder anderweitig dem Auftraggeber die notwendigen Kandidateninformationen (Profil/Lebenslauf/Kontaktdaten des Bewerbers) vorliegen, verpflichtet sich der Auftraggeber, der IBS GmbH diese Kenntnis unverzüglich (spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnis) schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Sollte der Auftraggeber dies unterlassen und ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Bewerber zustande kommen, behält die IBS GmbH trotzdem ihren vereinbarten Honoraranspruch.
1.4. Bewirbt sich ein von der IBS GmbH vorgeschlagener Bewerber innerhalb eines Jahres unabhängig davon beim Auftraggeber erneut, erstreckt sich die Vermittlungsleistung der IBS GmbH auch auf diesen Bewerber.
1.5. Kommt ein Beschäftigungsverhältnis mit einem von der IBS GmbH vorgeschlagenen Bewerber zustande, hat uns der Auftraggeber binnen 7 Tagen, durch Übersendung einer schriftlichen Erklärung (z.B. eine jeweils unterzeichnete Vermittlungsbestätigung durch Auftraggeber und Bewerber), hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und mit dieser das zu erwartende Jahresbruttogehalt, einschließlich Sonderzahlungen, Prämien und geldwerter Vorteile zu nennen, welches als Berechnungsgrundlage für die Vermittlungsgebühr gilt.
2. Honorare
2.1. Die IBS GmbH erhält vom Auftraggeber für seine Vermittlungsleistungen ein vereinbartes Erfolgshonorar, welches die Honorarvereinbarung, die schriftlich vorliegen muss, regelt.
2.2. Ein Anspruch auf das Vermittlungshonorar besteht auch dann, wenn der Auftraggeber den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt löst. Tritt der potentielle Mitarbeiter den Arbeitsvertrag nicht an, so entfällt der Anspruch auf das Vermittlungshonorar.
3. Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind Nettopreise. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Zahlbar ohne Abzug innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Mit Ablauf dieser Frist tritt unmittelbar Verzug ein.
4. Haftung
Der Auftraggeber trägt mit Abschluss des Arbeitsvertrags mit dem Bewerber die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Die IBS GmbH schuldet weder Anspruch auf eine erfolgreiche Stellenbesetzung noch auf Rechtsberatung.
5. Kündigungsfristen
Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Kommt ein Arbeitsvertrag mit einem von der IBS GmbH vorgeschlagenen Bewerber nach der Kündigung des Vermittlungsvertrages zustande, hat die IBS GmbH dennoch Anspruch auf das Honorar, wenn sie den Bewerber gegenüber dem Auftraggeber bis zur Beendigung dieses Vertrages benannt hat.
6. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, sämtliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
7. Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Schöneck und der Gerichtsstand ist Hanau.
9. Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Regelungen dieses Vertrages nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Regelungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommen.
Stand: März 2024